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Das sollte man wissen

Führerscheinumtausch bei Wohnsitz in Bulgarien

Führerschein in Bulgarien

Kann ich mit meinem deutschen Führerschein in Bulgarien fahren oder muss ich Ihn gegen einen bulgarischen tauschen?

Nicht nur bei Verlust des Führerscheins (Diebstahl, verlieren) kann Sie dazu zwingen, dass Sie sich plötzlich die Frage stellen: „Woher bekomme ich jetzt einen neuen Führerschein?“ Auch können Sie Gesetzesänderungen dazu zwingen. Innerhalb der EU zum Beispiel sind alle Führerscheine bis zum 19.01.2033, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind verpflichtend zu wechseln.

Mit diesem Pflichtumtausch will die EU sicherstellen, dass alle Führerscheine, die in der EU im Umlauf sind, ein einheitliches Muster erhalten und den aktuellen Anforderungen der Fälschungssicherheit entsprechen.

Generell ist beim Umtausch des Führerscheins zwischen freiwilligem und obligatorischem Umtausch zu unterscheiden. Der Pflichtumtausch ist erforderlich:

  • bei Verlust oder Beschädigung.
  • wenn Sie gegen die Straßenverkehrsordnung im Wohnsitzland verstoßen.
  • wenn Sie sich in der Regel bereits mehr als zwei Jahre im Ausland aufhalten und Sie einen Führerschein mit unbegrenzter Geltungsdauer besitzen (nur auf Verlangen der nationalen Behörden Ihres Wohnsitzlandes).
  • Umtausch aufgrund der sog. dritten EU-Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein (ABl. L 107 vom 25.4.2015, S. 68)

Umtausch in Bulgarien (innerhalb der EU)

Den Umtausch beantragen Sie bei den zuständigen Behörden. Wenn Ihr Führerschein nach dem 19.03.2013 ausgestellt wurde, sind Sie bei Umzug innerhalb der EU in der Regel nicht verpflichtet den Führerschein umzutauschen. Falls Sie aber gerne einen Führerschein des neuen Wohnsitzlandes haben möchten, können Sie ihn ebenfalls bei den zuständigen Behörden beantragen. Diese setzen sich dann mit den Behörden in Deutschland in Verbindung und überprüfen, ob die erforderlichen Kriterien zur Erteilung der Fahrerlaubnis weiterhin uneingeschränkt bestehen. Wenn Sie einen alten Führerschein (Pflichtumtausch) umtauschen, erhalten Sie das neue Standardformat.

ACHTUNG:
Wenn Sie Ihren ursprünglichen Führerschein gegen einen Führerschein des betreffenden Landes ausgetauscht haben, unterliegen Sie auch den Vorschriften dieses Landes in Bezug auf die Fahrerlaubnis (zum Beispiel hinsichtlich der Gültigkeitsdauer oder ärztlicher Untersuchungen).

Fallbeispiel
Sie leben in Bulgarien und besitzen einen unbegrenzt* gültigen deutschen Führerschein, der beschädigt ist. Um einen Ersatzführerschein zu bekommen, müssen Sie ihren deutschen Führerschein gegen einen bulgarischen umtauschen. Sie werden dann anstelle ihres unbefristet gültigen deutschen Führerscheins einen 10 Jahre (5 Jahre Kategorie C, D, E, T) lang gültigen bulgarischen Führerschein erhalten.
*Nach abgeschlossenem Pflichtumtausch verlieren auch deutsche Führerscheine nach 15 Jahren ihre Gültigkeit.

Was ist bei Verlust oder Diebstahl zu tun?

Geht ihr Führerschein im Ausland verloren oder wird gestohlen, sollten Sie dies bei der örtlichen Polizeidienststelle und dem Konsulat oder der Botschaft Ihres Landes melden. Das Konsulat bzw. die Botschaft wird über die zuständige nationale ausstellende Behörde prüfen, ob Ihre Fahrerlaubnis uneingeschränkt gültig ist. Wenn keine Einschränkungen vorliegen, kann Ihnen die Polizei aufgrund dieser Information ein vorläufiges Dokument ausstellen. Damit dürfen Sie in dem betreffenden Land für einen begrenzten Zeitraum fahren. Einen Ersatzführerschein können Sie nur dort beantragen, wo Sie ihren festen Wohnsitz haben.